Leitsätze:
1. Allein durch die Mietzahlung des Untermieters an den Vermieter kommt kein Mietvertrag mit dem Vermieter zustande.
2. Auch ein ohne Erlaubnis des Vermieters abgeschlossener Untermietvertrag ist wirksam.
BGH v. 10.10.2007 – XII ZR 12/07 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 8 Seiten]
23.02.2013