Leitsatz:
Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.
BGH v. 20.12.2007 – IX ZR 132/06 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 6 Seiten]
11.06.2018