Leitsatz:
Der geraume Zeit nach Erlass eines Versäumnisurteils auf Räumung gegen den geschäftsunfähigen Mieter bestellte Betreuer kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist beantragen. Durch Prozessurteil kann die Klage nach mündlicher Verhandlung im Anschluss nicht abgewiesen werden, sondern es ist in der Sache zu entscheiden.
BGH v. 9.1.2008 – VIII ZR 12/07 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 7 Seiten]
04.02.2013