Leitsatz:
Der Geschäftsführer ohne Auftrag, der ein Mietgrundstück verwaltet, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, gegenüber dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen auszusprechen.
BGH v. 6.3.2008 – III ZR 219/07 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 8 Seiten]
04.02.2013