Leitsatz:
Nach § 3 NutzEV mögliche, aber zunächst versäumte Erhöhungen des Nutzungsentgeltes können zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe in einem Schritt für die Zukunft verlangt werden.
BGH v. 9.4.2008 – XII ZR 205/06 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 17 Seiten]
27.06.2018