Leitsätze:
a) Zulässiges Entgelt i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 NutzEV ist das von den Parteien des Nutzungsvertrages in zulässiger Weise vereinbarte Nutzungsentgelt.
b) Zu den Anforderungen an die Begründung (§ 6 NutzEV) einer Entgelterhöhung nach § 3 NutzEV.
BGH v. 11.6.2008 – XII ZR 206/06 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 20 Seiten]
27.06.2018