Leitsatz:
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.
BGH v. 17.9.2008 – VIII ZR 58/08 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 6 Seiten]
02.02.2013