Leitsatz:
Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.
BGH v. 11.11.2009 – XII ZR 210/05 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 16 Seiten]
14.10.2017