Leitsatz:
Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577 a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2008 – VIII ZR 126/07, NZM 2008, 569).
BGH vom 23.6.2010 – VIII ZR 325/09 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 11 Seiten]
Anmerkung des Berliner Mietervereins
Auch durch die Realteilung eines Reihenhauses mit zwei separaten Wohnungen wird eine Situation herbeigeführt, die der Umwandlung in Eigentumswohnungen vergleichbar ist.
31.12.2017