Leitsatz:
Verfügt die Wohnung über einen Breitbandkabelanschluss, kann der Vermieter die Entfernung einer vom Mieter angebrachten Parabolantenne auch dann verlangen, wenn der Mieter nur über die Parabolantenne Fernsehen in HD-Qualität empfangen kann.
BGH v. 21.9.2010 – VIII ZR 275/09 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 4 Seiten]
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Um Fernsehprogramme in HD-Qualität (HDTV) empfangen zu können, brachte der Mieter eine Parabolantenne auf seinem Balkon an. Der Vermieter verlangte die Entfernung der Antenne unter Hinweis auf den vorhandenen Kabelanschluss. Der BGH gab dem Vermieter im Ergebnis Recht. Der Schutz des Informationsbedürfnisses, wie ihn Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) verlange, sei durch das mittels Kabelfernsehen empfangbare Programmangebot ausreichend erfüllt. Der Anspruch auf eine technische Empfangsqualität, die (derzeitig noch) über dem Üblichen liege, könne jedoch nicht aus Artikel 5 GG abgeleitet werden.
09.06.2018