Leitsatz:
Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter zum „Weißen“ der Wände verpflichtet, enthält eine unzulässige Farbvorgabe und ist daher unwirksam.
BGH v. 21.9.2011 – VIII ZR 47/11 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 6 Seiten]
31.12.2016