Leitsatz:
Sieht der Mietspiegel neben den üblichen Mietspiegelspannen auch noch einen so genannten Einfamilienhaus-Zuschlag vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete auch oberhalb der ausgewiesenen Mietspiegelspannen festgesetzt werden.
BGH v. 3.7.2013 – VIII ZR 354/12 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 13 Seiten]
07.02.2014