Worauf kaufwillige Mieter achten sollten
Stand: 1/09
Erstes Risiko:
Das größte finanzielle Risiko für Wohnungseigentümer liegt darin, dass sie sich neben den Reparaturen in der eigenen Wohnung auch anteilig an den Reparaturen und Instandhaltungen des gesamten Hauses beteiligen müssen (Gemeinschaftseigentum).
Wegen des schlechten Zustands vieler Gebäude – gerade diese Wohnungen sollen ja vorrangig an Mieter verkauft werden -, sollte man sich unbedingt vorher ein Bild über den Instandsetzungsbedarf machen. Da viele Mängel und künftig zu erwartende Schäden (zum Beispiel Rohrleitungen, Mauerwerk, Kamine, Außenwände in Tafelbauweise) für den Laien kaum erkennbar sind, ist es ratsam, einen Bausachverständigen heranzuziehen.
Zweites Risiko:
Die Kostenanteile derjenigen Eigentümer, die Gemeinschaftskosten (zum Beispiel eine Reparatur) nicht zahlen können, müssen zunächst die anderen Eigentümer mittragen, denn die Handwerker wollen in jedem Fall ihr Geld.
Drittes Risiko:
Der einzelne hat kaum Einfluss darauf, wann welche Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei einem Defekt muss natürlich sofort ein Reparaturauftrag erteilt werden. Aber auch dann, wenn zum Beispiel Versorgungsleitungen saniert werden müssen, gibt es kein Vetorecht des Einzelnen. Über solche Maßnahmen wird mit Mehrheit abgestimmt und Sie müssen sich, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten, beteiligen.
Das kann zu einem finanziellen Fiasko für den Wohnungseigentümer werden, der seine ganzen Ersparnisse ausgegeben und sich bis über beide Ohren verschuldet hat.
Viertes Risiko:
Sie wollen eine Modernisierung Ihrer Wohnung beziehungsweise des Hauses durchsetzen, zum Beispiel eine Modernisierung Ihrer Heizung sowie Wärmedämmung der Außenwände.
Im Gegensatz zu Reparaturen kann hier schon ein Viertel der Miteigentümer diese Maßnahmen mit ihrem Vetorecht blockieren. Das kann selbst für Arbeiten in der eigenen Wohnung gelten, wenn dadurch das Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel tragende Wände) oder Rechte von Miteigentümern betroffen werden.
Wollen Sie also Ihre Wohnung nur dann kaufen, wenn Sie auch die Garantie für eine Modernisierung haben, dann müssen Sie darauf achten, dass diese Modernisierung bereits in der sogenannten Teilungserklärung für das Haus genau festgelegt ist.
Fünftes Risiko:
Dem Wohnungseigentümer, der mit Zahlungsverpflichtungen an die „Gemeinschaftskasse“ im Rückstand ist, droht im schlimmsten Fall sogar Entzug und die Zwangsversteigerung seiner Wohnung.
Sechstes Risiko:
Die zur Finanzierung des Kaufpreises und der Nebenkosten aufgenommenen Kredite haben meist nur für eine begrenzte Zeit einen festen Zinssatz. Danach kann der Zins und damit auch die Belastung steigen (allerdings auch sinken). Im Übrigen können auch persönliche Veränderungen (Arbeitslosigkeit, nötiger Wohnortwechsel) einen Strich durch die Finanzkalkulation machen. Steuervorteile enden nach acht Jahren, auch dadurch steigt dann die Belastung an.
Tipp:
Weitere wichtige Einzelheiten können Sie unserer Broschüre „Wohnen in der Eigentumswohnung – Kaufen oder Mieter bleiben?“ entnehmen. Die Broschüre erhalten Sie für 6,00 Euro in der Geschäftsstelle des Berliner Mietervereins. Sie kann auch gegen Einsendung des Betrages (Scheck, Briefmarken oder in bar plus 1,- Euro Versandkosten pro Sendung) bei der Verlagsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes (DMB), 10169 Berlin, bestellt werden.
05.06.2018