Erfassungsgeräte für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
Stand: 1/11
Zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung muss der Gebäudeeigentümer die Räume mit geeigneten Geräten zur Verbraucherfassung ausstatten. Dadurch wird festgestellt, wie viel Wärme an die jeweilige Wohnung von der Heizanlage abgegeben wird. Zulässig sind eichpflichtige Wärmezähler und Heizkostenverteiler.
Folgende Fragen behandelt dieser Artikel:
Die Pflicht zur Ausstattung mit Erfassungsgeräten besteht, insoweit nicht Ausnahmeregelungen gemäß § 2 oder § 11 der Heizkostenverordnung greifen. Dem Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter ist es grundsätzlich freigestellt, welche Geräte zur Verbrauchserfassung er wählt. Allerdings müssen die Geräte generell zur Verbrauchserfassung und im Hinblick auf das jeweilige Heizsystem geeignet sein.
Wärmezähler und Warmwasserzähler unterliegen eichrechtlichen Bestimmungen. Heizkostenverteiler müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die durch sachverständige Stellen bestätigt sein müssen. Als anerkannte Regel der Technik gilt beispielsweise für Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip die Norm DIN EN 835.
Der Einbau von Erfassungsgeräten ist eine gesetzliche Pflicht, die der Mieter nicht verhindern kann. Allerdings gilt die Pflicht nicht für alle Räume. So sind zum Beispiel Gemeinschaftsräume wie Treppenhäuser, Flure und Trockenräume von der Verpflichtung zur Verbrauchserfassung befreit, Saunen oder Schwimmbäder und zur Wohnung gehörende Nebenräume, die mit Heizkörpern ausgestattet sind, werden hingegen nicht befreit.
Die Kosten für den Einbau können im freifinanzierten Wohnungsbau mit 11 Prozent jährlich als Mieterhöhung geltend gemacht werden. Aber auch im Sozialen Wohnungsbau ist der Einbau mietwirksam. Eine Mieterzustimmung ist nur erforderlich, wenn der Einbau über Leasingkosten finanziert wird, die von der Mieterschaft getragen werden sollen.
1. Wärmezähler
Die Wärmeabgabe an eine Wohnung kann mittels eines Wärmezählers festgestellt werden, indem die durch die Heizanlage geflossene Wassermenge und die Temperaturabnahme (Differenz der Heizwassertemperatur bei Wohnungseintritt und -austritt) gemessen wird. Die Wärmezähler müssen alle 5 Jahre nachgeeicht werden. Der nächste bzw. letzte Eichtermin ergibt sich aus der Jahreszahl der am Zähler angebrachten Beglaubigungsmarke. Rund 12 Millionen Wärmezähler sind bundesweit in Betrieb. Bei Verwendung der Wärmezähler müssen keine Bewertungsfaktoren für Heizkörper berücksichtigt werden. Es wird auch die innerhalb der Wohnung abgegebene Rohrleitungswärme mit erfasst. Bei bestimmten Heizungstypen (zum Beispiel Fußbodenheizung) müssen, wenn überhaupt, Wärmezähler genutzt werden. Wärmezähler sind relativ teuer (ca. 300,- Euro pro Stück) und werden daher selten verwendet. Wärmezähler sind echte Messgeräte. Sie zeigen, anders als der Verdunstungsverteiler, in physikalischen Einheiten an, werden aber meist nur zur Ermittlung des anteiligen Verbrauchs genutzt. Sie sind elektrisch oder mechanisch ausgelegt und haben der Norm DIN EN 1434 zu entsprechen. Werden zur Heizkostenverteilung Wärmezähler eingesetzt, müssen diese geeicht sein.
2. Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler sind im Unterschied zu den Wärmezählern Hilfsgeräte zur Feststellung des anteiligen Verbrauchs. Obwohl die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip vergleichsweise ungenau arbeiten, sind sie noch immer sehr weit verbreitet. Entscheidend hierfür sind sowohl der problemlose Einbau als auch die gegenüber den elektronischen Heizkostenverteilern geringeren Kosten. Trotz Bedenken gegen die Tauglichkeit der Verdunstungsverteiler sind sie nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig (BGH WuM 86, 214). Bei modernen Heizanlagen mit niedrigen Vorlauftemperaturen sind zumindest elektronische Heizkostenverteiler zu verwenden. Heizkostenverteiler müssen nicht geeicht sein. Die zu verteilenden Heiz- bzw. Wärmekosten werden nach Ablauf der Heizperiode aus der Summe aller Kosten errechnet und anteilig entsprechend dem Verteilerschlüssel und den je Wohnung abgelesenen Einheiten (bei elektronischen Heizkostenverteilern entspricht eine Einheit etwa 1 Kilowattstunde – Basisempfindlichkeit) umgelegt. Hier ein vereinfachtes Beispiel einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung mit der über Heizkostenverteiler erfassten anteiligen Wärmeabgabe:
Richtige Anbringung: Die Montage der Heizkostenverteiler muss bei 75 Prozent der Heizkörper-Bauhöhe sowohl bei Verdunstungs- als auch bei elektronischen Heizkostenverteilern erfolgen. Die Norm DIN EN 835 empfiehlt explizit diesen Montageort für die üblichen, vertikal von oben nach unten durchströmten Heizkörper. Mit dem Montageort soll sich der hinreichende Zusammenhang zwischen der Wärmeabgabe des Heizkörpers und dem Anzeigefortschritt des Heizkostenverteilers ergeben.
2.1. Heizkostenverteiler nach Verdunstungsprinzip
Die Heizkostenverteiler werden mit dem Gehäuseunterteil Wärme leitend direkt am Heizkörper befestigt. Der Anpressdruck muss an allen Heizkostenverteilern einer Liegenschaft gleich sein. Zwischen der offenen Glasampulle, in der sich die Messflüssigkeit (zum Beispiel Methylbenzoat) befindet, und dem Gehäuserücken muss ebenfalls eine gute Wärmeleitung bestehen. Die Temperatur des Heizwassers wird über die Heizkörperwand, das Verteilergehäuse und die Ampullenwand auf die Messflüssigkeit übertragen. Diese eingefärbte Flüssigkeit verdunstet entsprechend der Temperatur und der Benutzungszeit. Die Glasampulle ist deshalb nach oben hin offen. Auf einer neben der Glasampulle befindlichen Skala kann die zwischen zwei Ableseterminen verdunstete Flüssigkeitsmenge ermittelt werden. Dabei dient die Anzahl der abgelesen Teilstriche der Skala – mit den höheren Werten – als Maßstab für die abgegebene Wärme. Diese einfache Anzeigeskala ist für einen sogenannten Basisheizkörper, eine Raumlufttemperatur von 20 Grad Celsius und eine Basisleistung des Heizkörpers ausgelegt. Die zweite auf den Verdunster-Verteilern angebrachte Skala mit in der Regel Werten bis zu 8 dient als Kontrollskala. Die Messflüssigkeit nimmt mit der Zeit ab und die darüber befindliche Luftsäule zu. Die Skaleneinteilung muss so gestaltet sein, dass bei einer zeitlich konstanten Wärmeabgabe des Heizkörpers der Flüssigkeitstand in der Zeiteinheit um eine gleichbleibende, der Heizkörperleistung proportionale Anzahl von Skalenteilen abnimmt. Die Bewertung dieser Ableseergebnisse muss mit Hilfe von Bewertungsfaktoren durchgeführt werden. Es werden aber auch sogenannte Produktskalen verwendet. Diese beinhalten bereits die Heizkörperbewertung in der Skalierung. Die Skalenanzeige entspricht in diesem Fall direkt dem relativen Verbrauch. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip wird das abgelesene Röhrchen (Glasampulle) zumeist neben die neue Ampulle geklemmt und ist somit als Beweis weiter zugänglich. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip liefern keine Informationen über den Verbrauch in physikalischen Maßeinheiten wie Kilowattstunden, sie sind einzig als Maßstab der Verteilung verwendbar. Die Verdunstung erfolgt ungleichmäßig. Je weniger Messflüssigkeit in der Glasampulle enthalten ist, desto langsamer die Verdunstungsgeschwindigkeit. Die Verdunstung ist abhängig vom Wärmeverbrauch, der Temperatur, der Vorlauftemperatur und auch der individuellen Regulierung der Thermostatventile. Deshalb sind Stricheinheiten unterschiedlicher Heizperioden nicht miteinander vergleichbar. Die Ablesung der verbrauchten Wärme anhand des Flüssigkeitsstandes kann an drei verschiedenen Messpunkten vorgenommen werden: am Rand der Ampulle (höchster Flüssigkeitsstand), in der Mitte der Ampulle (niedrigster Flüssigkeitsstand) und dazwischen. Wichtig ist, dass bei allen Heizkostenverteilern einer Abrechnungseinheit derselbe Basiswert genommen wird.
Verdunster-Heizkostenverteiler
Quelle: Ista 2011
Verdunstungs-Heizkostenverteiler dürfen bei modernen Heizanlagen, die mit niedrigen Vorlauftemperaturen ausgelegt sind, nicht genutzt werden. Nach der Heizkostenverordnung 2009 müssen vor 1981 installierte Verdunstungsgeräte bis zum 31.12.2013 ausgetauscht werden.
Flüssigkeit
Oft wird in der Beratung die Frage gestellt, ob die in den Verdunstungsgeräten enthaltene Flüssigkeit (Methylbenzoat) gesundheitsschädlich ist. Das Bundesgesundheitsamt hat eine solche Wirkung nach umfangreichen Untersuchungen verneint. Zumindest bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch sei die mögliche Konzentration des Stoffes im Raum so gering, das Menschen nicht beeinträchtigt würden. Allerdings müssen zum Beispiel Kinder, die die Messflüssigkeit aus einer zerbrochenen Ampulle trinken, dringend und schnell zur Entgiftung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Einrohrheizungen
Bei Einrohrheizanlagen ist die Verwendung von Verdunstungs-Heizkostenverteilern problematisch, weil sich aufgrund der verschiedenen Auslegungstemperaturen der Heizkörper ein unterschiedliches Anzeigeverhalten ergibt. Auf den am Strangbeginn angebrachten Heizkostenverteilern wird regelmäßig eine höhere Wärmeabgabe angezeigt als auf den Verteilern am Strangende. Da in diversen europäischen Ländern Verdunstungsverteiler bei Einrohrheizungen verwendet werden, floss diese Kombination auch in die EU-Norm EN 835 ein, mit dem Hinweis auf die Verwendung eines Korrekturfaktors. Bei einem Feldversuch wurden mit dem Korrekturfaktor jedoch negative Erfahrungen gemacht. Inzwischen ist auch in Deutschland die Verwendung von Verdunstungs-Heizkostenverteilern bei senkrechten Einrohrheizanlagen Praxis, jedoch ohne Korrekturfaktoren.
Fehlerquellen
Kaltverdunstung:
Bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern findet auch in der heizfreien Zeit eine Verdunstung der in den Ampullen befindlichen Flüssigkeit statt, die aber sehr viel geringer erfolgt als bei der sogenannten Warmverdunstung in der Heizphase. Die Kaltverdunstung ist dieser Wärmeabgabenerfassung immanent, sie führt im Normalfall nicht zu einer fehlerhaften Heizkostenabrechnung. Zum Ausgleich der Kaltverdunstung wird eine Kaltverdunstungsvorgabe durch Überfüllen der Ampullen über den Skalennullpunkt hinaus vorgesehen. In der Regel ist diese Überfüllung so bemessen, dass zumindest die Kaltverdunstung der heizfreien Zeit ausgeglichen werden kann.
Montagefehler:
Befestigungsort, Befestigungshöhe und Art der Befestigung sind genau vorgeschrieben (siehe oben). Montagefehler machen die Heizkostenabrechnung fehlerhaft. Es ist jedoch strittig, ob die fehlerhafte Montage nur das 15 %-ige Kürzungsrecht auslöst oder die gesamte Heizkostenabrechnung hinfällig ist.
Verfälschung des Anzeigeverhaltens:
Durch Heizkörperverkleidungen und auch lange dichte und kompakte Vorhänge wird oft ein Wärmestau hervorgerufen, der zu einer höheren Verdunstungsanzeige führt. Gleiches passiert auch in Badezimmern, wenn regelmäßig feuchte Badehandtücher über Heizkörper und Verteiler gehängt werden. Eine Anzeigenkorrektur ist weder bei Heizkörperverkleidungen noch bei Vorhängen möglich. Auch Reflexionsfolien, die hinter den Heizkörpern in der Nische der Außenwand zur Energieeinsparung angebracht werden, erzeugen eine erhöhte Verdunstungsanzeige. Verbraucherbedingtes Fehlverhalten kann ebenfalls zu unerwünschten Messergebnissen führen. So empfiehlt es sich zum Beispiel beim Verlassen der Räume die Heizkörperventile im Winter nicht vollständig herunter zudrehen, wenn man anschließend beim Wiedereintritt die Ventile vollständig öffnet. Diese Verfälschungen der Anzeige kann der Wohnungsnutzer durch geeignete Maßnahmen selbst verhindern, beim Einfluss der Sonnenstrahlung geht dies in der Regel nicht.
Skalierungsfehler:
Bei Verwendung von Produktskalen muss jede Skala genau auf den konkreten Heizkörper abgestimmt sein. Wenn der Heizkörper falsch identifiziert oder eine falsche Heizleistung zugrunde gelegt wird bzw. nachträglich ein Austausch mit einer anderen Art von Heizkörper stattfindet, stimmt die Skala nicht und die Abrechnung wird unweigerlich fehlerhaft. Weisen also vollkommen unterschiedliche Heizkörper identische Skalen auf, ist Aufmerksamkeit geboten und der Weg zur Beratung sinnvoll.
Fertigungsfehler und Anpassungsprobleme:
Bei der Herstellung von Verdunstungsverteilern kommt es ab und an zu kleineren Produktionsfehlern. Gewisse Fertigungstoleranzen müssen dabei hingenommen werden. Doch auch hier gibt es Grenzen. Eventuell führen Produktionsfehler auch zu einer fehlerhaften Abrechnung, die der Mieter nicht hinnehmen muss.
Bei einer Modernisierung der Heizanlage durch Umstellung auf Niedertemperatur wird die Funktionsfähigkeit der Verdunster unzulässig eingeschränkt. Bei einer Veränderung der Umgebung zum Beispiel durch eine Wärmedämmung werden in der Regel die Heizkörper überdimensioniert sein. Hier muss eine Anpassung der Erfassungsgeräte erfolgen.
Ablesefehler:
Zur Vermeidung von Fehlern wird grundsätzlich beim Wechsel von Verdunstungsampullen eine andere Farbe der Flüssigkeit gewählt. Gleichwohl kann es bei der Ablesung von Verdunstungs-Heizkostenverteilern auch zu einem Übertragungsfehler des Messdienstpersonals kommen. Man kann zur Kontrolle kurz vor den Ampullenwechsel selbst, am besten mit einem Nachbarn zusammen, die Werte ablesen und diese dann mit dem Ergebnis des Messdienstpersonals vergleichen. Bei Abweichungen sollte das Ableseprotokoll, so denn eins verwendet wird, nicht unterzeichnet werden.
2.2. Elektronische Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler mit elektronischer Energieversorgung müssen der EU-Norm EN 834 oder gleichwertigen Regeln entsprechen. Elektronische Heizkostenverteiler sind immer auch da anwendbar, wo die Verteiler nach Verdunstungsprinzip installiert werden können. Der Anwendungsbereich geht aber darüber hinaus, da die elektronischen Verteiler auch bei Niedertemperaturheizanlagen installiert werden können. Bei elektronischen Verteilern wird die Temperaturdifferenz zwischen der Oberfläche des Heizkörpers und seiner Umgebung ermittelt sowie das durchgeflossene Volumen gemessen. Unter Berücksichtigung der Zeit, in der der Heizkörper Wärme abgibt, ist das Maß der Wärmemenge gefunden. Wegen der hohen Temperaturschwankungen der Heizkörper wird die Summe der Wärmeteilmengen auf sehr kleine Zeitabschnitte bezogen. Die meisten elektronischen Verteiler benötigen noch eine Batterie, die von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden muss, zum Beispiel im Rahmen der Ablesung bei Geräten ohne Funkablesung.
Üblicherweise werden Zweifühlergeräte verwendet. Die Oberflächentemperatur des Heizkörpers wird mit einem Oberflächenfühler ermittelt, die Raumtemperatur wird mittels eines Fühlers an der Frontseite des Verteilers gemessen. Bei den Fernfühlergeräten ist der Heizkörpertemperaturfühler mittels eines Kabels mit dem an einer Wand angebrachten Verteilergerät verbunden.
Grundsätzlich benötigen die elektronischen Verteiler jedoch dieselben Bewertungsfaktoren hinsichtlich Heizkörpertyp und Raumumgebung. Der Kaltverdunstung wird bei den elektronischen Verteilern durch eine Messwertunterdrückung Rechnung getragen.
Elektronische Heizkostenverteiler sind teurer als die Geräte nach dem Verdunstungsprinzip. Von Vorteil sind diese Geräte vor allem dann, wenn sie eine Fernübertragung der Messergebnisse mittels Funktechnik ermöglichen. Bei Wohnungswechsel muss sich der Mieter also nicht mehr um einen Ablesetermin kümmern. Auf das Kalenderjahr programmierte elektronische Heizkostenverteiler werden jeweils am 31.12. um Mitternacht auf Null gestellt. Die Ablesewerte des vergangenen Jahres werden gespeichert und können auch vom Mieter bis zum folgenden 31. Dezember kontrolliert werden. Die Selbstablesung der elektronischen Verteiler ist einfach: Die meisten Geräte zeigen in dieser Reihenfolge Gerätenummer, Zählerstand des letzten Abrechnungszeitraumes und des aktuellen Zeitraumes sowie einen Korrekturfaktor an.
Elektronischer Heizkostenverteiler
Quelle Ista 2011
Der Rohrwärmefall
Vor allem bei elektronischen Heizkostenverteilern kann es zu Verzerrungen bei der Kostenverteilung kommen, wenn ein erheblicher Anteil der Wärme von ungedämmten Heizleitungen ausgeht, dieser aber von den Heizkostenverteilern nicht erfasst wird. Dies tritt in besonderem Maße bei Einrohrheizungen auf. Da sich die Verteilung nur nach den erfassten Einheiten richtet, kommt es zu Verfälschungen. Mieter mit ohnehin hohen Verbrauchswerten werden dann zusätzlich belastet, Mieter mit sehr niedrigem Verbrauch begünstigt. Ob ein Rohrwärmefall vorliegt, kann in der Rechtsberatung anhand von bestimmten Indikatoren ermittelt werden. Ist dies der Fall, sieht die Heizkostenverordnung ein Rohrwärmekorrekturverfahren nach anerkannten Regeln der Technik (VDI-Richtlinie 2077) vor. Damit soll mehr Gerechtigkeit geschaffen werden. Jedem Nutzer werden dann zusätzliche Verbrauchseinheiten für die Rohrwärme zugewiesen und in der Abrechnung aufgeführt. Mieter, die bislang durch die Nichterfassung der Rohrwärme Vorteile hatten, werden nach der Korrektur in der Regel mit höheren Kosten belastet als vorher.
3. Ablesung und Zwischenablesung
Die Verteilung der Heizkosten setzt die periodische Ablesung der Erfassungsgeräte voraus. Sofern keine Wärmezähler oder Geräte mit Funkablesung vorhanden sind, ist es erforderlich, dass der Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter oder ein von ihm beauftragtes Messdienstunternehmen an jedem Heizkörper der Abrechnungseinheit die abgegebene Wärme abliest. Dies setzt die Einhaltung eines formalen Vorbereitungsverfahrens voraus.
Probleme gibt es oft bereits, wenn die Ableser sich ankündigen. Gängige Praxis ist die Ankündigung per Anschlag im Hausflur, verbunden mit dem dezenten Hinweis, dass die Kosten einer Terminverschiebung vom Mieter zu tragen seien.
Verständlich, dass die Ablesefirmen versuchen, mit möglichst geringem Aufwand und möglichst geringer Arbeitszeit maximal zu verdienen. Mieter sind zwar grundsätzlich verpflichtet, die Ablesung der Messgeräte zu ermöglichen, doch der Termin muss eine Woche vorher schriftlich, zumindest durch einen gut sichtbaren Aushang bekannt gegeben werden.
Ist der Mieter verhindert, so muss sich die Firma ein zweites Mal ankündigen bzw. es kann ein anderer Termin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Eine Schätzung der Heizkosten darf nur erfolgen, wenn wegen Geräteausfall oder anderen zwingenden Gründen das Ablesen unmöglich ist; ist dies bei mehr als 25 Prozent eines Hauses der Fall, muss nach Fläche abgerechnet werden.
Kurz vor dem Ablesetermin sollte der Mieter selbst in Ruhe die Messgeräte ablesen: wenn der Messdienst, der es meistens eilig hat, kommt, braucht der Mieter dann nur noch seine Werte mit denen des Ablesers zu vergleichen.
Zugleich mit der Ablesung werden die Messampullen ausgetauscht: Achten Sie darauf, dass das neue Röhrchen noch keinen Verbrauch anzeigt, sondern bis oberhalb der Nullmarke gefüllt ist.
Ableseprotokoll
Mit der Heizkostenverordnung 2009 wurde klargestellt, dass Wohnungsnutzer spätestens einen Monat nach der Ablesung der Verbrauchserfassungsgeräte über das Ergebnis der Ablesung zu informieren sind. Bei der Ablesung der Verdunster-Verteiler wird damit zumeist wieder ein Ableseprotokoll mit Durchschrift erstellt, dass dem Wohnungsnutzer zur Unterschrift vorgelegt wird. Achtung: Mit der Unterschrift hat der Mieter ein Beweisanzeichen gegen sich selbst geschaffen. Stimmen die zuvor vom Mieter selbst abgelesenen Werte nicht mit denen des Ablesers überein und lässt sich dies nicht aufklären, so sollte das Ableseprotokoll auf keinen Fall unterschrieben, sondern Widerspruch beim Vermieter eingelegt werden. Wichtig: Die Unterschrift des Mieters unter das Ableseprotokoll bedeutet Anerkennung. Die Durchschrift des Ablesestreifens sollte sorgfältig mehrere Jahre lang aufbewahren.
Mieterwechsel
Bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode schreibt § 9 b der Heizkostenverordnung grundsätzlich eine Zwischenablesung der verbrauchten Heiz- und Warmwasserkosten vor; die verbrauchsunabhängigen Kosten aber müssen dann zwischen Vor- und Nachmieter zeitanteilig (d.h. je nach Wohndauer im Abrechnungszeitraum, oder nach den sogenannten Gradtagszahlen) aufgeteilt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Info Nr. 73.
4. Kosten der Verbrauchserfassung
Zu den Kosten der Verbrauchserfassung zählen das Ablesen und Austauschen der Messgeräte, die Eichung von Zählern und das Erstellen der Abrechnung durch eine Firma. Leasingkosten für die Messgeräte sind nur dann umlegbar wenn die Mehrheit der Mieter dem Leasing zugestimmt hat (siehe hierzu unser Info Nr. 16).
5. Geräteausfall: Schätzung zulässig
Ist eine Verbraucherfassung wegen Geräteausfalls oder anderen zwingenden Gründen nicht möglich, hat der Gebäudeeigentümer gemäß § 9 a der Heizkostenverordnung den anteiligen Verbrauch für den betreffenden Raum auf der Grundlage vergleichbarer Abrechnungszeiträume für diesen Raum oder auf Grundlage vergleichbarer Räume desselben Abrechnungszeitraumes zu ermitteln. Bei der Auswahl der Methode ist der Gebäudeeigentümer frei. Die Schätzung ist aber nur zulässig, insoweit diese Ersatzverbrauchsermittlung der betreffenden Raumfläche oder des umbauten Raumvolumens 25 Prozent der gesamten zur Kostenverteilung anstehenden Fläche oder des Raumvolumens nicht überschreitet.
6. Betrügen Sie sich nicht selbst
Die meisten Versuche, die Heizkostenverteiler zu überlisten, führen am Ende zu einer höheren Anzeige des Wärmeverbrauchs und damit auch zu höheren Kosten. Bei einer erfolgreichen Manipulation macht man sich strafbar und schadet allen Mitmietern, denn die Heizkosten werden vollständig auf die Mieterschaft umgelegt. Im Übrigen besteht das Risiko, bei einer mutwillig festgestellten Manipulation, das Mietverhältnis zu verlieren.
Wer Heizkosten sparen will, muss auch seinen persönlichen Verbrauch überprüfen. Mit dem Thermostatventil (siehe Info Nr. 33) kann die Temperatur effizient auf die Nutzung eines jeden Raumes der Wohnung angepasst werden.
7. Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten
Weitere Informationen zu Heizkosten und Heizkostenabrechnung sind in folgenden Informationsblättern des Berliner Mietervereins zu finden:
Info Nr. 14 Richtig Heizen und Lüften
Info Nr. 16 Kauf oder Leasing von Verbrauchserfassungsgeräten
Info Nr. 33 Thermostatventile
Info Nr. 73 Heizkostenabrechnung: Worauf achten beim Mieterwechsel?
Info Nr. 74 Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
Info Nr. 186 15-prozentiges Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung
Bei Problemen mit der Heizkostenabrechnung und/oder der Verbrauchserfassung sollte die Rechtsberatung des Berliner Mietervereins in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich bietet der Berliner Mieterverein e.V. eine von Ingenieuren durchgeführte Energieberatung an. Die Terminvereinbarung erfolgt für beide Beratungsangebote über das Servicetelefon 22626-0. Wer ohne Terminvereinbarung beraten werden will, kann auf der Internetseite des Berliner Mietervereins unter Beratung bei Heizungs- und Heizkostenproblemen oder über das MieterMagazin die passende Beratungsstelle aussuchen.
05.02.2023