Leitsatz:
Das im Berliner Mietspiegel aufgeführte wohnwertmindernde Merkmal „Waschmaschine weder in Bad noch Küche stellbar“ liegt nicht schon dann vor, wenn es an einer besonderen Steckdose mit einem eigenen Stromkreis fehlt, da der Mietspiegel nach seinem Wortlauf allein auf die Wohnfläche abstellt.
AG Tiergarten, Urteil vom 5.6.00 – 5 C 522/99 –
Mitgeteilt von RA Harald Nieber
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
16.03.2013