Leitsatz:
Die Verformung des Fußbodens um einen Höhenunterschied von 5 cm zur Mitte des Fußbodens hin stellt einen Mangel der Mietsache dar.
AG Schöneberg, Urteil vom 21.2.01 – 103 C 207/99 –
Mitgeteilt von RA Ewald Eickhoff
Urteilstext
Aus dem Tatbestand:
Der Beklagte ist Eigentümer und Vermieter, die Klägerin ist Mieterin einer 3-Zimmerwohnung im Haus M.-Straße in Berlin. Mit Schreiben vom 28.5.1998 zeigte die Klägerin dem Beklagten an, dass der Fußboden des Wohnzimmers ihrer Wohnung zur Mitte hin etwa 7 cm abgesackt ist.
Mit ihrer Klage macht die Klägerin einen Instandsetzungsanspruch geltend. Sie behauptet, es bestünde am Fußboden ihres Wohnzimmers ein Gefälle von 7 cm und mehr. Der Fußboden federe und wackele stark. Es seien 3 Querbalken durchgefault, die erneuert werden müssten.
Sie beantragt, den Beklagten zu verurteilen, den Fußboden des Wohnzimmers der 3-Zimmerwohnung im Hause M.-Straße in Berlin, 2. OG rechts, so instand zu setzen, dass eine gefahrlose Nutzung des Wohnzimmers möglich ist.
Hilfsweise, den Beklagten zu verurteilen, den Fußboden des Wohnzimmers der 3-Zimmerwohung im Hause M.-Straße, in Berlin, 2. OG rechts so zu begradigen und instand zu setzen, dass ein Aufstellen von Möbeln nicht erschwert wird, insbesondere der Fußboden von den Rändern bis zur Raummitte um nicht mehr als 3 cm abgesenkt ist.
Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Er behauptet, das Durchbiegen der Dielen des Fußbodens liege innerhalb der Toleranz.
Gemäß Beweisbeschluss vom 29.9.1999 hat das Gericht Beweis erhoben durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Prof. R.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Klage ist teilweise begründet.
Die Klägerin hat gegenüber dem Beklagten einen Anspruch auf Instandsetzung des Fußbodens ihres Wohnzimmers dergestalt, dass der Fußboden entsprechend ihrem Hilfsantrag begradigt wird gemäß § 536 BGB.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Klägerin den Beweis erbracht, dass der Fußboden des Wohnzimmers ihrer Wohnung mangelhaft ist.
Nach den Feststellungen des Sachverständigen R. in seinem Gutachten vom 20.9.2000 ist der Fußboden im Wohnzimmer der Wohnung der Klägerin zur Mitte hin um 5 cm nach unten durchgebogen. Die Durchbiegung der Holzbalkendecke in diesem Umfang ist angesichts der zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks geltenden Bauvorschriften und Anforderungen an derartige Baukonstruktionen als bauartbedingt anzusehen. Allerdings ist die festgestellte Verformung als groß zu bezeichnen und überschreitet die rechnerisch zu erwartende Gesamtverformung gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften. Ein waagerechtes bzw. senkrechtes Aufstellen von Möbeln wird durch diese Verformung erschwert bzw. unmöglich gemacht.
Spuren eines Befalls durch tierische oder pflanzliche Holzschädlinge an den von ihm untersuchten 3 Deckenbalken hat der Sachverständige jedoch nicht ermittelt. Damit hat die Klägerin nicht den Beweis erbracht für ihre Behauptung, dass der Fußboden selbst eine Gefahrenquelle darstellt.
Die Verformung des Fußbodens um einen Höhenunterschied von 5 cm zur Mitte des Fußbodens hin, die nach den Ausführungen des Sachverständigen aus technischer Sicht nicht als Mangel des Fußbodens zu bezeichnen ist, stellt jedoch einen Mangel der Mietsache im Sinne von § 537 BGB dar. Die Absenkung des Fußbodens erschwert ein waagerechtes bzw. senkrechtes Aufstellen von Möbeln im Bereich des Wohnzimmers und beeinträchtigt damit die Tauglichkeit des Wohnzimmers zu dem vertragsgemäßen Gebrauch. Die ermittelte Verformung überschreitet die heutzutage zulässige Verformung eines Fußbodens. Da hierdurch auch die Nutzung des Zimmers insgesamt erheblich erschwert wird, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, auch wenn ein Verstoß gegen die zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks geltenden Bauvorschriften nicht vorlag.
Der Erfüllungsanspruch des Mieters besteht auch dann, wenn der Mieter mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist. Es kommt unter diesen Umständen nicht darauf an, ob dieser Zustand in der Decke bereits seit mehreren Jahren besteht. Die Klägerin hat dem Beklagten diesen Mangel jedenfalls bereits 1998 angezeigt. …
16.03.2013