Leitsatz:
Zur Unbilligkeit der Ansetzung von Balkonflächen bei der Heizkostenabrechnung.
AG Pankow/Weißensee, Schlussurteil vom 6.11.07 – 8 C 139/07 –
Urteilstext
Aus den Entscheidungsgründen:
… Vorliegend ist die von der Klägerin gelegte Heizkostenabrechnung … unwirksam, da der dort zugrunde gelegte Umlegungsschlüssel unbillig ist und damit gegen die Vorschriften der §§ 556 a, 556 Abs. 3 Satz 1 BGB verstößt. Es ist zwar zutreffend, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenVO die Kosten für die Versorgung der Wohnung mit Wärme entweder nach der Wohn- und Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum verteilt werden kann. Jedoch hat der Vermieter bei Auswahl des Umlageschlüssels ein billiges Ermessen im Sinne des § 315 BGB auszuüben, mit der Folge, dass er eine der beiden Verteilerschlüssel dann nicht wählen kann, wenn dies zu ungerechten Verteilungen zwischen den einzelnen Mietern führt. Bei der Zugrundelegung der Wohn- und Nutzfläche der Wohnung des Beklagten hat die Klägerin ihr billiges Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Nach dem der Entscheidungsfindung zugrunde liegenden Vorbringen beider Parteien hat das Gericht davon auszugehen, dass in den Wohneinheiten der Häuser … 83 Wohnungen ohne Balkon sind und 26 einen fast zehn Quadratmeter großen Balkon haben. Vor diesem Hintergrund ist die Zugrundelegung der Wohnfläche, bei der der Balkon zur Hälfte berücksichtigt wird, unbillig. Die Balkone haben keinen Einfluss auf den Verbrauch von Wärme in der jeweiligen Wohnung. Nur die Grundfläche ohne Balkon gibt einen Anhaltspunkt dafür, ob viel oder wenig Heizenergie benötigt wird (vgl. Lammel, HeizkostenVO, 2. Aufl. 2004, § 7 Rdnr. 26). …
Nur wenn alle Wohneinheiten über einen gleich großen Balkon verfügen würden, dürfte der Balkon für die Zwecke der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung miteinbezogen werden (vgl. Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Aufl. 2006, Seite 370). Nur in einem solchen Fall wären die Verhältnisse für alle Mietparteien identisch und die Einberechnung der Balkonfläche würde keinen Mieter benachteiligen. …
03.02.2013