Leitsatz:
Bei der Schlossstrasse in Steglitz handelt es sich nicht um eine bevorzugte Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegel 2009.
AG Schöneberg, Urteil vom 10.12.2009 – 106 C 336/09 –
Mitgeteilt von RA Hans-Joachim Gellwitzki
Urteilstext
Aus den Entscheidungsgründen:
… Das wohnwerterhöhende Merkmal der bevorzugten Citylage in guter Wohnlage ist nicht gegeben. Zum einen befindet sich die Wohnung nicht in unmittelbarer Umgebung zum nördlichen Ende der Schlossstraße in Steglitz. Allein der Umstand, dass eine bevorzugte Citylage mit längeren Fußmärschen oder schnell mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, bedeutet nicht, dass die Wohnung selbst in einer bevorzugten Citylage liegt (vgl. LG Berlin/AG Charlottenburg GE 08, 542). Denn die Möglichkeit einer schnellen Anreise zu einer bevorzugten Citylage schließt bereits begriffslogisch die Lage in der selben aus. Denn bei einer Lage in einer bevorzugten Citylage bedürfte es gar keiner Anreise.
Ferner handelt es sich auch bei der Schlossstraße in Steglitz mit den dortigen Einkaufsmöglichkeiten nicht um eine bevorzugte Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegel 2009. Eine solche ist nur gegeben bei einer besonders attraktiven Lage (vgl. AG Schöneberg MM 2004, 238), die aufgrund ihrer Bekanntheit, ihrer Historie, ihrer Sehenswürdigkeiten, ihrer Einkaufsmöglichkeiten und ihrer Kultureinrichtungen überregionale Bedeutung hat. Gemeint sind hiermit die auch von Touristen aufgesuchten (vgl. LG Berlin GE 2008, 542) besonderen Lagen und Institutionen in Berlin, wie zum Beispiel der Kurfürstendamm, das Europa-Center, das KADEWE, der Potsdamer Platz, Unter den Linden und Teile der Friedrichstraße (vgl. AG Schöneberg GE 209, 117). Hierzu gehört die unmittelbare Umgebung der Schlossstraße in Steglitz nicht. Weder gibt es dort außergewöhnliche Einkaufsmöglichkeiten, noch besondere Kultureinrichtungen, noch Sehenswürdigkeiten. …
02.02.2013