Leitsatz:
Zur Frage, wann ein Parkettboden in gutem Zustand ist und der Zuschlag von 0,08 Euro pro Quadratmeter monatlich nach dem Berliner Mietspiegel 2009 gerechtfertigt beziehungsweise – hier – nicht ist.
LG Berlin vom 21.12.2010 – 65 S 282/10 –
Mitgeteilt von RA Cornelius Krakau
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Das Gericht kam nach einer Ortsbegehung zum Ergebnis, dass vorliegend „kein guter Zustand des Parketts“ im Sinne des entsprechenden Sondermerkmals zum Berliner Mietspiegel 2009 gegeben sei. Es begründete seine Auffassung wie folgt: Das Parkett sei überwiegend stumpf, vergraut, wies Farbveränderungen und Ränder auf. Das gelte offensichtlich für das Arbeitszimmer und das Schlafzimmer. Eine Oberflächenversiegelung sei offensichtlich nicht mehr vorhanden. Auch wenn das Parkett im Wohnzimmer insgesamt einen besseren Eindruck vermittele, ergebe sich überwiegend für die Wohnung kein guter Eindruck des Parketts. Daran ändere auch nichts, dass übergroße Fugen oder etwa Schäden an Parkettstäben nicht erkennbar wären. Wer den von Parkett üblicherweise ausgehenden Eindruck unvermittelt wirken lassen wolle, würde es in allen Räumen zunächst abziehen und die Oberfläche neu versiegeln. Auch knarre das Parkett überdurchschnittlich stark, nämlich bei wirklich jedem Schritt laut wahrnehmbar und intensiv. Zwar gehöre es zur Eigenart des aus Holz bestehenden Parketts, dass es nach einiger Zeit beim Begehen stellenweise knarre, weil es auf Temperatur- und (Luft-)feuchtigkeitsunterschiede reagiere, sich ausdehne und zusammenziehe und damit die Hölzer ihre ursprüngliche Lage und Verbindung veränderten, so dass sie beim Begehen aneinander rieben und damit knarren. Deshalb könne auch Parkett in gutem Zustand durchaus knarren. Allerdings habe hier das Knarren eine nach der Erfahrung der erkennenden Richterin bereits übermäßige Quantität angenommen, weil es bei jedem Schritt auftrete. Ein leises Bewegen in der Wohnung sei hier einem Erwachsenen kaum möglich.
31.01.2013