Leitsätze:
1. Wohnungen am Viktoria-Luise-Platz oder in anliegenden Straßen, wie der Regensburger Straße, liegen in bevorzugter Citylage im Sinne der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel.
2. Das Sondermerkmal „modernes Bad“ setzt ein wandhängendes WC mit eingelassenem Spülkasten voraus.
AG Schöneberg vom 27.5.2009 – 6 C 592/08 –
Mitgeteilt von RA Wilbert Steinmann
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Der Viktoria-Luise-Platz mit seinen anliegenden Straßen gehört nach Ansicht des Gerichts zu den bevorzugten Wohngegenden Berlins. Es sei dort ruhig, grün und absolut citynah. In der Umgebung befänden sich Geschäfte des täglichen Lebens sowie eine Vielzahl von Gastronomiebetrieben. Der Fußweg zur Tauentzienstraße und zum KADEWE betrage nur wenige Minuten.
Für die Annahme des Sondermerkmals „modernes Bad“ fehle es im vorliegenden Fall an dem erforderlichen neuzeitlichen Standard, denn das Bad des Mieters sei nur mit einem Stand-WC mit Spülkasten auf Putz ausgestattet. Diese Ausstattung konnte jedoch schon vor etwa 35 Jahren in Wohnungen vorgefunden werden und entspreche nicht neuzeitlichem Standard. Als neuzeitlicher Standard sei vielmehr ein wandhängendes WC mit eingelassenem Spülkasten anzusehen. Hierfür spreche auch, dass ein wandhängendes WC mit eingelassenem Spülkasten als wohnwerterhöhendes Merkmal in der Merkmalgruppe 1 des Mietspiegels zu berücksichtigen sei, wenn das Sondermerkmal „modernes Bad“ nicht gegeben sei. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass ein „modernes Bad“ ein wandhängendes WC mit eingelassenem Spülkasten voraussetze.
31.01.2013