Leitsatz:
Befindet sich auf dem Nachbargrundstück des Hauses, in dem die Wohnung des Mieters liegt, ein Hostel, in dessen Innenhof ein Stromgenerator betrieben wird, dessen Lärm einem laufenden LKW-Motor ähnelt und der über 50 Dezibel beträgt, darf der Mieter in Anbetracht der Beeinträchtigung der Nachtruhe die Bruttowarmmiete um 20 Prozent mindern.
AG Wedding vom 8.6.2011 – 3 C 13/11 –
Mitgeteilt von RAin Barbara Dubick
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
31.01.2013