Leitsatz:
Die Greifenhagener Straße in 10437 Berlin liegt in einer bevorzugten Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011.
AG Mitte vom 2.5.2012 – 15 C 362/11 –
Mitgeteilt von RA Norbert Wilke
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Bei einer so großen Stadt wie Berlin besteht die City nach Auffassung des Gerichts nicht nur aus den kleinen besonders touristisch geprägten Gebieten, sondern auch aus den hierzu naheliegenden Wohnbereichen. Die besondere Bevorzugung der Lage sei aus dem Interesse am Zuzug zu bestimmen. Es gebe gerichtbekannt keinen Stadtteil, der zurzeit begehrter sei als der Prenzlauer Berg, insbesondere die Gegend in fußläufiger Nähe zur Schönhauser Allee. Dort sei im Übrigen auch alles an Läden vorhanden, was Wohnen attraktiv mache. Es gebe Lebensmittelläden aller Coleur (Bio-, Asiamarkt und so weiter), Cafés und Restaurants, Drogerien, Reinigungen, Friseure, Wochenmärkte und so weiter.
30.01.2013