Leitsatz:
Die Kopenhagener Straße in 10437 Berlin liegt nicht in einer „bevorzugten Citylage“ im Sinne des Berliner Mietspiegels.
AG Mitte vom 29.11.2011 – 8 C 226/11 –
Mitgeteilt von RA Norbert Wilke
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Eine bevorzugte Citylage ist nach Anicht des Gerichts gemeint, wenn es sich um eine besonders attraktive Lage handelt, die aufgrund ihrer Bekanntheit/Historie, ihrer Sehenswürdigkeiten, ihrer Kultureinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten eine überregionale Bedeutung hat und auch von Touristen aufgesucht wird. Der Mietspiegel 2011 spreche insoweit von repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs-, Dienstleistungs- und Wohnstandorten in kumulativer Aufzählung. Die Gegend sei hingegen kein Touristenmagnet und biete keinerlei besondere Sehenswürdigkeiten/Kultureinrichtungen.
30.01.2013