Leitsatz:
Die Installation eines Katzennetzes inklusive Ständerwerk auf dem Balkon stellt eine vertragswidrige bauliche Veränderung dar, wenn sie ohne Genehmigung des Vermieters erfolgt. Ein Anspruch auf eine solche Genehmigung besteht nicht. Auf Verlangen des Vermieters ist das Netz zu entfernen.
AG Neukölln vom 12.4.2012 – 10 C 456/11 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
21.12.2016