Leitsatz:
Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht einer Kleinreparaturenklausel.
AG Wedding vom 25.10.2011 – 20 C 191/11 –
Mitgeteilt von RA Bernd Schütze
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Im Urteil heißt es: … Der Beklagten [= Vermieterin] steht ferner der geltend gemachte Anspruch gemäß § 14 Nr. 6 des Mietvertrags in Höhe von 59,90 Euro nicht zu. Denn nach dieser Klausel ist der Mieter nur dann zur Erstattung von Kosten kleinerer Reparaturen verpflichtet, wenn die Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen und ähnlichem aufgetreten sind. Aus dem Arbeitszettel der beauftragten Firma ergibt sich jedoch, … dass die Arbeitsstunden für die Erneuerung von Silikonfugen entstanden sind, die nicht unter die Kleinreparaturklausel fallen. …
30.01.2013