Leitsatz:
Für das erfolgreiche Bestreiten der Qualifiziertheit des Berliner Mietspiegels 2011 ist es erforderlich, sich fundiert mit den im Endbericht zum Mietspiegel 2011 dargestellten methodischen Ansätzen der Datenerhebung im Einzelnen auseinander zu setzen. Der Endbericht ist auf den Internetseiten der Senatverwaltung für Stadtentwicklung Berlin verfügbar, eine substanziierte Auseinandersetzung demnach möglich.
LG Berlin vom 23.9.2013 – 67 S 303/13 –
Mitgeteilt von RA Norbert Wilke
27.05.2017