Leitsatz:
Die Mindestfrist für die Ankündigung des Austausches der Fenster als Instandsetzungsmaßnahme beträgt drei Wochen.
AG Neukölln vom 4.10.2017 – 9 C 222/17 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
21.03.2018