Leitsatz:
Beim Wohnwertmerkmal „schlechter Schnitt der Wohnung“ im Berliner Mietspiegel 2011 ist das Beispiel „mehr als ein gefangenes Zimmer“ ausdrücklich nicht abschließend. Ein von der Küche abgehendes und insoweit gefangenes, kleines Schlafzimmer, ist dem gleichzustellen.
LG Berlin vom 16.1.2013 – 67 S 346/12 [Einzelrichter] –
Mitgeteilt von RA Matthias Tüxen
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
16.08.2013