Leitsatz:
Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Berliner Mietspiegels, auch wenn es sich um hochwertiges Laminat handelt.
AG Köpenick vom 2.5.2013 – 17 C 3/13 –
Mitgeteilt von RA Matthias Tüxen
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Das Gericht stellte fest, dass der Bodenbelag, der das Kriterium der Hochwertigkeit erfüllen soll, den genannten Beispielen im Berliner Mietspiegel 2011 „Parkett“ oder „Naturstein“ gleichwertig sein und die gleiche Wertschätzung bei den Nutzern genießen müsse. Diese Voraussetzungen erfülle ein Bodenbelag aus Laminat nicht.
Laminat sei ein Boden auf Kunststoffbasis (Plastik), der allenfalls so eingefärbt sein kann, dass er – nur – auf den ersten Blick den Eindruck eines „Parketts“ oder „Natursteins“ hinterlasse. Das ändere aber nichts an dem Umstand, dass die typischen Eigenschaften im Umgang mit diesem Fußboden eben die eines aus Kunststoff seien. Die besondere Solidität eines „Parketts“ oder eines „Natursteins“ werde der Boden aus Laminat weder aufweisen noch bei dem Nutzer auch nur den entsprechenden Eindruck hinterlassen.
Soweit der Vermieter auf eine besonders hohe Abriebfestigkeit und eine gelungene Optik des in der Wohnung des Mieters verlegten Laminats abstellen wolle, komme es darauf nicht an. Die Vorteile eines besonders haltbaren Laminats, einer guten Qualität, kämen in erster Linie dem Vermieter zugute, der darauf hoffen dürfe, dass ein solcher Laminat-Boden nicht, wie heute noch allgemein üblich, binnen weniger Jahre der Benutzung verschlissen sei. Laminat lasse sich im Gegensatz zu anderen Fußböden nicht abschleifen und neu versiegeln. Er müsse ausgetauscht werden. Im Übrigen sei Laminat auch im Hinblick auf die Langlebigkeit kein dem Parkett oder Naturstein gleichwertiger Bodenbelag.
Auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18. Januar 2011 (- 63 S 241/10 -) könne sich der Vermieter nicht (mehr) berufen, weil das Landgericht in dem damaligen Fall den Berliner Mietspiegel 2007 anzuwenden hatte, in dem Laminat (fälschlicherweise) noch als „hochwertiger Bodenbelag“ bezeichnet wurde. Im hier anzuwendenden Berliner Mietspiegel 2011 sei Laminat jedoch nicht mehr als hochwertiger Bodenbelag aufgeführt.
13.11.2013