Leitsatz:
Die Friedelstraße in Berlin-Neukölln liegt nicht in einer bevorzugten Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels. Denn dazu genügt es nicht, dass sich Neukölln samt der Gegend nördlich des Hermannplatzes zunehmender Beliebtheit erfreuen mag. Die derzeitigen Einkaufsmöglichkeiten und der Wohnstandort sind nicht als repräsentativ und überregional ausstrahlend anzusehen.
AG Neukölln vom 22.4.2014 – 5 C 311/13 –
Mitgeteilt von RAin Andrea Klette
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
30.10.2014