Leitsatz:
Die Waldstraße in 10551 Berlin liegt nicht in bevorzugter Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013. Als „City“ definiert sind in Berlin der Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten und Savignyplatz im Westen und um den Bahnhof Friedrichstraße und den Alexanderplatz im Osten. Die Waldstraße liegt weit außerhalb dieser beiden Gebiete. Auch eine bevorzugte Wohnlage ist durch nichts zu begründen. Es sind dort gerichtsbekannt nur einfache Geschäfte des täglichen Bedarfs vorhanden. Das nahe gelegene Innenministerium mag zwar für den überschaubaren Anteil der dort Beschäftigten die Wohnlage attraktiv erscheinen lassen, dies begründet aber für sich keine bevorzugte Wohnlage.
AG Mitte vom 25.3.2015 – 15 C 267/14 –
Mitgeteilt von RAin Monika Sadowski
20.09.2015