Leitsatz:
In der Küche fehlt auch dann eine Anschlussmöglichkeit für einen Geschirrspüler im Sinne des Berliner Mietspiegels, wenn lediglich ein Eckventil fehlt und dieses einen Pfennigartikel darstellt. Denn maßgeblich ist nicht die Höhe der Kosten für Herstellung der Anschlussmöglichkeit, sondern das Fehlen einer vom Vermieter gestellten Installation.
LG Berlin vom 5.6.2015 – 65 S 252/14 –
Mitgeteilt von RA Johann Heinrich Lüth
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
14.10.2015