Leitsatz:
Das Negativ-Merkmal „Geschirrspüler in der Küche nicht stellbar oder anschließbar“ liegt vor, wenn der Mieter in der Küche stattdessen eine Waschmaschine – welcher der Vorrang vor einem Geschirrspüler zukommt – angeschlossen hat, weil für diese kein Stell- und Anschlussplatz im Bad besteht.
AG Lichtenberg vom 4.11.2016 – 15 C 10/16 –
Mitgeteilt von RA Henrik Solf
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
22.02.2017