Leitsatz:
Der Lehniner Platz und die Markgraf-Albrecht-Straße sind nicht als bevorzugte Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels einzustufen.
AG Charlottenburg vom 22.12.2017 – 233 C 389/17 –
Mitgeteilt von RAin Evelyn Meyer
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Das Merkmal „bevorzugte Citylage“ ist erfüllt, wenn sich die Wohnung in der Nähe eines zentral gelegenen Teilraums der Großstadt Berlin befindet, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen auszeichnet, die eine über die typische Infrastruktur eines Wohngebiets hinausgehende Bedeutung und Anziehungskraft insbesondere auch für in- und ausländische Besucher und Touristen haben (LG Berlin vom 12.12.2013 – 67 629/12; LG Berlin vom 12.2.2014 –18 S 281/13 –).
Hier ging es darum, ob diese Grundsätze auf die Markgraf-Albrecht-Straße anzuwenden seien. Die Amtsrichterin führte aus, dass es ihr aus eigener Ortskenntnis bekannt sei, das der Kurfürstendamm lediglich bis zum Olivaer Platz insgesamt einen repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs-, Dienstleistungs- und Wohnstandort darstelle. Ab dem Olivaer Platz/Leibnizstraße biete der obere Kurfürstendamm seinem Gesamtbild nach, mit Ausnahme einzelner Geschäfte sowie der Schaubühne am Lehniner Platz, keine überregional ausstrahlenden Einkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten, sondern entspreche eher der typischen Infrastruktur eines Wohngebiets. Die Wohnung der Mieterin liege mit einer Entfernung von 1,2 km auch nicht mehr in der Nähe der Kreuzung Olivaer Platz/Leibnizstraße. Die bevorzugte Citylage ende am Adenauerplatz/Lewishamstraße/ Brandenburgische Straße.
21.03.2018