Leitsatz:
Ein zusätzlicher Toilettenraum, der nicht über ein Waschbecken und über keine Verfliesung verfügt, ist nicht als wohnwerterhöhendes Sondermerkmal im Sinne des Mietspiegels 2009 anzusehen.
LG Berlin vom 14.10.2010 – 67 S 121/10 –
Mitgeteilt von RA Christoph Müller
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
02.02.2013