Leitsatz:
Zum Entfallen der Bindung an eine Kostenmietklausel in einem bestehenden Mietvertrag mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mit dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit aufgrund ergänzender Vertragsauslegung.
BGH v. 14.6.2006 – VIII ZR 128/05 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 11 Seiten]
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Der BGH entschied, dass die in dem Dauernutzungsvertrag mit einer Baugenossenschaft – oder mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft – enthaltene sogenannte Kostenmietklausel als Begrenzung des Mieterhöhungsrechts (§ 557 Abs. 3 BGB) nach dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit zum 31. Dezember 1989 nicht mehr fortwirkt. Eine Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB ist daher seitdem auch ohne Darlegung der gestiegenen Kostenmiete möglich.
24.02.2013