Wenn nach dem Mietvertrag monatlich Betriebs- und Heizkostenvorschüsse zu zahlen sind, werden diese jeweils nach der jährlichen Abrechnung neu festgesetzt. Nach der gesetzlichen Regelung kann jede der beiden Vertragsparteien nach erfolgter Abrechnung eine Anpassung der Vorschüsse auf eine angemessene Höhe vornehmen. Dabei stellt sich die Frage: Was ist die angemessene … [Weiterlesen...]