Wer von Arbeitslosengeld II (ALG II) lebt, kann nicht etwa umziehen, nur weil er eine schönere Wohnung gefunden hat. Ohne das Okay vom Amt läuft gar nichts. Wer als ALG-II-Bezieher einen neuen Mietvertrag unterschreiben will, muss beim Job-Center eine Kostenübernahmebescheinigung für die neue Wohnung einholen. Und die wird nur erteilt, wenn der Wohnungswechsel notwendig und … [Weiterlesen...]