Nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel stellt das Fehlen von Spüle und Herd ein wohnwertminderndes Merkmal dar. In einem Prozess vor dem Landgericht Berlin ging es um die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn Spüle und Herd bei Vertragsbeginn auf Wunsch des Mieters entfernt und in der Wohnungsbeschreibung zum Mietvertrag gestrichen wurden, obwohl der … [Weiterlesen...]
Berliner Mietspiegel
Leitsätze: 1. Es stellt ein negatives Wohnwertmerkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2005 dar, nämlich eine unzureichende Elektroinstallation, wenn in jedem Zimmer lediglich eine Steckdose vorhanden ist. 2. Ein wohnwertminderndes Merkmal der Merkmalsgruppe 4 liegt vor, wenn die Heizung als sogenanntes Einrohrsystem ausgestattet ist, bei dem das Wasser nacheinander … [Weiterlesen...]
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