Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Juli die Rechte der Gaskunden gestärkt: Demnach sind Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen unwirksam, die dem Gasversorger bei steigenden Bezugskosten ein Recht auf Preiserhöhungen zugestehen, nicht aber eine Pflicht zu Preissenkungen beinhalten. Auch die Sonderverträge der Berliner Gasag enthielten bis Anfang 2007 eine … [Weiterlesen...]