Wenn der Mieter eine Wohnung mit Gemeinschaftsantenne für den Fernsehempfang gemietet hat, so hat er auch einen Anspruch darauf, dass die Antenne erhalten bleibt. Der Vermieter kann nicht plötzlich von ihm verlangen, dass er sich wegen des in Berlin und Brandenburg angebotenen Digitalen Fernsehens selbst eine Zimmerantenne zulegen soll. Auch nach Umstellung auf das … [Weiterlesen...]