Um Arbeitslosengeld II nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Hartz IV-Gesetz beziehen zu können, müssen Erwerbslose neben anderen Unterlagen den Mietvertrag über die Nettokaltmiete und die letzte Betriebskostenabrechnung einreichen. Manche Verträge weisen aber eine Bruttokaltmiete aus und andere Mietverträge wiederum existieren nur mündlich. Was ist zu tun? In den aus … [Weiterlesen...]
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