Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) des Berliner Abgeordnetenhauses bestätigt. Angerufen wurde der Parlamentsdienst von der AfD-Fraktion, die wohl ein anderes Ergebnis erwartet hat. Doch das Gutachten ist eindeutig: Eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des … [Weiterlesen...]