In vielen Mietshäusern gibt es Streit um kreuz und quer abgestellte Fahrräder im Hausflur oder Getränkekisten und Mülleimer vor den Wohnungstüren. Nicht alles, was bequem ist, ist auch erlaubt. "Das Treppenhaus dient nicht als Lagerraum", ermahnte das Landgericht Berlin einen Mieter, der seinen ausrangierten Herd im Hausflur deponiert hatte (Landgericht Berlin, Grundeigentum … [Weiterlesen...]