Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich in mehreren Urteilen geklärt, dass Studenten zur Zweitwohnungssteuer an ihrem Ausbildungsort herangezogen werden können, aber nicht müssen, auch wenn ihr Erstwohnsitz lediglich das frühere Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung darstellt. In den konkreten Streitfällen (Bundesverwaltungsgericht vom 17. September 2008, 9 C 13.07, 9 C … [Weiterlesen...]