Stand: 01/19 1. Mängel erkennen und anzeigen Nach dem Gesetz (§§ 535 ff. BGB) muss der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand überlassen und während der Mietzeit so erhalten. Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Wichtig: Der Mieter muss den Vermieter informieren – aus Beweisgründen schriftlich –, … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Tritt während der Mietzeit ein Mangel in der Wohnung auf, so hat der Mieter neben dem Anspruch auf Mängelbeseitigung auch das Recht zur Mietminderung (Paragraf 536 BGB). Allerdings gilt es, einige rechtliche Voraussetzungen zu beachten. So ist die Mietminderung immer dann ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel bereits bei Bezug der Wohnung gekannt hat oder bei einiger … [Weiterlesen...]
GSW in Lichtenberg
Über 500 Lichtenberger Wohnungen der privatisierten Wohnungsbaugesellschaft GSW befinden sich in einem schlechten Zustand. Die mittlerweile börsennotierte GSW hat jahrelang an der Instandhaltung gespart. Nachdem die Mieter das Kiezforum Weitlingstraße und das Bezirksamt eingeschaltet haben, gibt sich die GSW gesprächsbereit. Die sechs betroffenen Wohnblöcke in der Frieda-, … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Der Mieter ist zur Anzeige von Wohnungsmängeln verpflichtet. In der Regel liegt das auch in seinem eigenen Interesse. Die Mängelanzeige sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen und mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung versehen sein. Üblicherweise beträgt die Frist 14 Tage, wenn nicht aufgrund der Art des Mangels eine andere Frist … [Weiterlesen...]
Spandauer Siedlung An der Kappe
Die Mieter der Wohnsiedlung An der Kappe in Spandau sind mit ihrer Geduld am Ende. Seit die 1200 Wohnungen an eine sogenannte Heuschrecke verscherbelt wurden, vergammelt die Anlage zusehends. Mittlerweile hat sich eine Mieterinitiative gegründet. Im Jahre 2004 war die 80 Jahre alte Siedlung von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag an die „Draaipunt Holding“ mit … [Weiterlesen...]