Das vom Hausverwalter des Vermieters vorgebrachte Mieterhöhungsverlangen ist gemäß § 174 Satz 1 BGB unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht beigefügt hat und der Mieter aus diesem Grunde das Erhöhungsbegehren unverzüglich zurückweist. § 174 BGB erfordert die Vorlage der Originalvollmachtsurkunde. Die … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Eines der gesetzlichen Kriterien für ein wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gemäß § 558 Abs. 3 BGB die Kappungsgrenze von 20 Prozent. Demnach darf die Miete innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Wirksamwerden der aktuellen Mieterhöhung nicht um mehr als 20 Prozent gestiegen sein. Allerdings bleiben dabei Mieterhöhungen wegen Modernisierung … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Der Vermieter hatte sich in der Einstufung der Wohnlage geirrt und deshalb in der Mieterhöhung ein falsches Mietspiegelfeld angegeben. Bislang verpflichtete die überwiegende Rechtsprechung den Mieter in einem solchen Fall zur Teilzustimmung auf Grundlage des richtigen Mietspiegelfeldes. Die 62. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hingegen hält die … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Die Mieterhöhung ist formell unwirksam, wenn aus ihr nicht auch der Unterwert desjenigen Mietspiegelfelds ersichtlich ist, auf welches sich der Vermieter zur Begründung des Zustimmungsverlangens stützt. Der Vermieter muss also den Unterwert entweder ausdrücklich benennen oder aber einen Auszug des Mietspiegels beifügen, aus dem sich auch die … [Weiterlesen...]
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 30
- 31
- 32