Wenn dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB zugeht, wird hierdurch nicht nur eine Zahlungsverpflichtung begründet. Vorausgesetzt, das Mieterhöhungsverlangen ist hinreichend begründet und formal wirksam, so ist der Mieter verpflichtet, bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang eine Zustimmungserklärung abzugeben. Andernfalls … [Weiterlesen...]
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 3
- 4
- 5