Das Mietrecht regelt, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine vom Mieter als Mietkaution gezahlte Geldsumme zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die auflaufenden Zinsen erhöhen die Mietkaution. Allerdings hat der Mieter keinen Anspruch auf eine jährliche Auszahlung dieser Zinsen. Erst am Ende des … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Da der Vermieter zur insolvenzfesten Anlage der Mietkaution verpflichtet ist, kann der Mieter bestimmte Auskünfte verlangen, insbesondere über das Kreditinstitut, die Anlageart, das Anlagedatum, die Vertragsnummer und den Kontoinhaber. Durch die Benennung des Kontoinhabers erlangt der Mieter Sicherheit, dass das Konto nicht auf einen Unberechtigten angelegt wurde. Wenn der … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution gilt auch nach einem Vermieterwechsel (§ 566 a BGB). Der neue Vermieter muss die Kaution bei Vertragsende selbst dann an den Mieter zurückzahlen, wenn er sie vom ursprünglichen Vermieter gar nicht erhalten hat. Wird der neue Vermieter zahlungsunfähig, kann die Mietkaution aber immer noch vom ursprünglichen Vermieter zurückverlangt … [Weiterlesen...]
Kautionen
Viele Banken werben damit, dass sie Hauseigentümern eine sogenannte "Aufwandsentschädigung" zahlen, wenn sie die Mietkautionen bei ihnen anlegen. Wohlgemerkt: Es geht nicht um die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung der Kaution, sondern um eine zusätzliche Provision, die der Vermieter erhält, wenn er die Mietkautionskonten bei einer bestimmten Bank einrichtet. So gewährt … [Weiterlesen...]
Info 5: Der Mietvertrag
Darauf sollten Sie bei Mietvertragsabschluss achten Stand: 5/17 Wer bei der Wohnungssuche erfolgreich war, bekommt in der Regel einen fertigen Mietvertrag vorgelegt. Die Möglichkeit, die Bedingungen frei mit dem Vermieter aushandeln zu können, besteht nur äußerst selten. Siehe hierzu unser Info Nr. 3: ("Wohnungssuche in Berlin - 20 wichtige Tipps zu Wohnungssuche und … [Weiterlesen...]