Weist die Wohnung nicht nur unerhebliche Mängel auf, so steht dem Mieter grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung zu. Dies setzt allerdings voraus, dass die Mängel dem Vermieter unverzüglich angezeigt worden sind. Natürlich kann die Miete nicht gemindert werden, wenn der Mieter die Mängel selbst verschuldet hat. Aber auch wenn die Wohnung in Kenntnis der Mängel … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Zwar kann der Mieter vom Vermieter die Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung verlangen. Indes schuldet der Vermieter diese Einsichtnahme grundsätzlich nur an seinem Sitz beziehungsweise dem der Hausverwaltung. Nur ausnahmsweise besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien gegen entsprechende Kostenerstattung, nämlich dann, wenn für ihn eine … [Weiterlesen...]
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